TESTAMENT
Diese Informationen ersetzen keine professionelle juristischen Beratung, welche wir Ihnen gern auf Anfrage anbieten.
- Brauche ich ein spanisches Testament?
Nicht unbedingt, aber es gibt gute Gründe die dafür sprechen. Obwohl Ihr deutsches Testament – sollten Sie bereits eines verfasst haben- auch von den spanischen Behörden als gültig anerkannt wird, sind meist jedoch die Kosten dieser Anerkennung weitaus höher als die eines eigenen spanischen Testaments. Auch für den Fall, dass Sie komplizierte Anordnungen in Ihrem Testament treffen wollen bzw. getroffen haben, sollten Sie über ein spanisches Testament nachdenken. Sonst kann es passieren, dass Sie in Spanien eine erhebliche extra Gebühr dafür bezahlen müssen.
- Probleme durch das Verfassen eines deutschen Testaments
Wenn Sie bereits ein spanisches Testament bzgl. Ihres in Spanien befindlichen Vermögens verfasst haben, sollten Sie trotzdem beachten, dass dieses unter Umständen durch ein späteres deutsches Testament , z.B. aufgrund einer unbedachten Standard- Klausel im Computer, unwirksam geworden sein könnte. Diese Unachtsamkeit könnte teure Konsequenzen nach sich ziehen!
- Unsachgemässes deutsches Testament
Wenn ein existierendes spanisches Testament nicht widerrufen ist, ist es wirksam, und es ist von wesentlicher Bedeutung, dass es nicht gleichzeitig noch ein deutsches Testament gibt, welches ebenfalls Anordnungen über Ihr sich in Spanien befindliches Vermögen trifft. Anderenfalls kann es zu erheblichen Problemen kommen, wenn es zwei unterschiedliche, sich unter Umständen widersprechenede letztwillige Verfügungen gibt, die ein und dieselbe Sache betreffen.
Obwohl das deutsche Testament auch in Spanien anerkannt wird, kann die Anerkennung mit relativ hohen Kosten, so bspw. für die Übersetzung und Beglaubigung, auch der dazugehörigen Dokumente und Unterlagen, verbunden sein. Sollten Sie sich für ein deutsches Testament entscheiden, welches auch Anordnungen über den in Spanien befindlichen Nachlass treffen soll, so sollten die Regelungen kurz und einfach sein, und die diesbzgl. Reglungen des spanischen Rechts berücksichtigen. Oftmals ist es besser ein separates spanisches Testament aufzusetzen und dieses in Spanien registrieren zu lassen.
- Warum sollte ich ein separates spanisches Testament aufsetzen?
Abgesehen von den o.g. Risiken, macht ein existierendes spanisches Testament die Abwicklung der notwendigen Angelegenheiten in Spanien wesentlich einfacher und vor allem schneller. Wenn Sie sich nur auf das deutsche Testament verlassen wollen, kann keine Handlung vorgenommen werden, bis nicht die übersetzte und beglaubigte Abschrift des deutschen Testaments bzw. des Erbscheins, erfolgt ist. Dies kann eine längere Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere dann, wenn die im deutschen Testament getroffenen Anordnungen komplizierterer Art sind.
Hinzu kommt, dass Sie nach spanischem Recht nur sechs Monate Zeit haben, in bestimmten Ausnahmefällen auch etwas länger, die im Zusammenhang mit der Erbschaft angefallenen Steuern zuzahlen. Anderenfalls kann von den spanischen Behörden eine Strafgebühr verhäng werden.
- Wie kann ich ein spanisches Testament aufsetzen?
Ein spanisches Testament- also ein in spanischer Sprache entworfenes, und mit den spanischen gesetzlichen Regelungen und Formalitäten übereinstimmendes- muss üblicherweise vor einem spanischen öffentlichen Notar unterzeichnet, und danach in das spanische zentrale Testamentsregister in Madrid eingetragen, werden. Grundsätzlich finden Sie neben der spanischen Formulierung Ihrer letztwilligen Verfügung auch die deutsche Übersetzung, so dass keine Missverständnisse oder Unsicherheiten auftreten können, auch wenn Sie die spanische Sprache nicht beherrschen.
Wenn Sie in nächster Zeit planen sollten nach Spanien zu reisen, könnten wir auf Ihren Wunsch ein spanisches Testament zur Unterzeichnung vor dem Notar, und zur späteren Registrierung im Zentralregister, vorbereiten. Sie würden dann ein in deutsch und spanisch verfasstes Testament unterschreiben.
- Was sollte ich in meinem spanischen Testament verfügen?
Das hängt ganz von Ihnen ab. Sie sollten dabei bedenken, dass in Spanien, die engsten Angehörigen, wie Ehemann bzw. –frau und die Kinder, starke Erbschaftsansprüche haben. Diese zu respektieren, soweit möglich, ist meist kostengünstiger.
Sollten sie jedoch komplizertere Anordnungen treffen, oder Nichtangehörige als Erben einsetzen wollen, sollten Sie dies besser in einem deutschen Testament regeln, und eine separate einfache und überschaubare letztwillige Verfügung nur für die Erbmasse in Spanien aufsetzen. Sollten sie Interesse haben, beraten wir Sie gern umfassender, wenn wir die näheren Umstände kennen.
7. Was würde ein spanisches Testament kosten?
Ein einfaches spanisches Testament, welches Sie vor dem Notar in Spanien unterzeichnen müssten, würde 200,00 €, zzgl. 16 % MwSt., plus etwa 80,00 – 90,00 € anfallende Notargebühren, kosten.
8. Was passiert, wenn ich kein Testament hinterlasse?
Hier sollten Sie beachten, dass nach spanischem Recht die Anteile, die Sie neben jemand anderen an einer gemeinsamen Sache haben, nicht automatisch auf diesen übergehen. Es wird nun nach den Regelungen die in diesem Falle, beim Versterben ohne Hinterlassen eine Testaments, anzuwenden sind, vorgegangen.
Wenn Sie noch Fragen haben, oder weitere Informationen wünschen, zögern Sie bitte nicht uns unverbindlich unter : (0034) 96 574 02 20, oder per E-mail: info@drcrespo.com, zu kontaktieren!