Gesetzesänderungsentwurf zur Reform der Mehrwert-, Einkommens- und Gewinnsteuer
Die spanische Regierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, und voraussichtlich wird das Parlament diesen auch bestätigen, durch welchen Regelungen über eine Steuererhöhung getroffen werden sollen.
Insbesondere soll der Abzug der 400,00 € von der zu zahlenden Einkommenssteuer entfallen, sowie eine Erhöhung der Gewinnsteuer um 1 bzw. 3 Prozentpunkte erfolgen. Somit würde der aktuelle Steuersatz für die ersten 6.000,00 € von 18% auf 19% ansteigen. Für höhere Beträge würde der Steuersatz von 18% auf 21% angehoben werden. Wenn das spanische Parlament den Entwurf bestätigt, wird diese Steuererhöhung zum Januar 2010 in Kraft treten.
Ausserdem soll auch die Mehrwertsteuer angehoben werden. Der allgemeine Steuersatz von derzeit 16% würde auf 18% erhöht werden, und der ermässigte Steuersatz von 7% auf 8%. Der superreduzierte Steuersatz bliebe erhalten. Diese Änderungen würden ab 01.Juli 2010 in Kraft treten.