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Mit den folgenden Empfehlungen möchten wir Ihnen das Zurechtfinden im spanischen Rechts- und Steuersystem erleichtern, damit keine unerwarteten Probleme, unter Umständen verbunden mit erheblichen finanziellen Aufwendungen, auf Sie zukommen.

 

Diese Empfehlungen verstehen sich lediglich als unverbindliche Informationen und Hinweise, und ersetzen keine professionelle anwaltliche Beratung. Sollten Sie mehr Informationen wünschen, zögern Sie bitte nicht, mit uns Kontakt, Tel: (0034) 96 574 02 20 oder E-mail: info@drcrespo.com, aufzunehmen.

 

 

 

  1. Wichtige Hinweise für den Immobilienerwerb und – verkauf

 

Im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Immobilien können wir Ihnen nur empfehlen, keine Schritte ohne einen unabhängigen Rechtsanwalt zu unternehmen.  Insbesondere sollten Sie keine Angebote, weder an den Vermittler bzw. Agenten, noch an den Käufer bzw. Verkäufer direkt machen, ohne sich vorher unabhängigen anwaltlichen Rat eingeholt zu haben.

 

Unser Honorar in diesem Fall würde grundsätzlich lediglich 0,5 % der Kaufsumme betragen. Dies ist ein verhältnismässig geringer Betrag, besonders wenn man andererseits die Kommissonen der Verkaufsagenten von durchschnittlich 5 % betrachtet. Dazu kommt, dass diese Vermittler grundsätzlich nicht genauso wie Rechtsanwälte bei auftretenden Problemen haften. Sie besitzen daher meist auch  keine dahingehende Haftpflichtversicherung, wie Rechtsanwälte, die gegebenfalls letztlich in Anspruch genommen werden kann. Auch ein  Notar trägt hinsichtlich möglicherweise auftretender Probleme nur eingeschränkte Verantwortung, so obliegt ihm bspw. bezüglich real bestehender Belastungen des Grundstücks, die unter Umständen, was leider häufig der Fall ist,  nicht im Register eingetragen sind,  keine Nachforschungspflicht.

 

Sie sollten sich weiterhin unbedingt vor dem Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie auch darüber informieren, welche Steuern, Abgaben und sonstigen Kosten noch neben der eigentlichen Kaufsumme auf Sie zu kommen. Für eine erste Übersicht möchten wir dahingehend sowohl auf unsere nebenstehenden Ausführungen zum Immobilienerwerb bzw.- verkauf, als auch auf die Ausführungen zu den anfallenden Steuern, verweisen.

 

Desweiteren sei auch darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer guten Versicherung, so z.B. Einbruch und Diebstahl,  ebenfalls jedem Haus- oder Wohnungseigentümer zu empfehlen ist.

 

           

  1. Steuern in Spanien für Residente und Nichtresidenten

 

Viele Deutsche haben in Spanien Eigentum an Häuser oder Wohnungen erworben, meist um sich hier unter den angenehmen klimatischen Bedingungen zu erholen und zu entspannen, den Urlaub zu geniessen, oder aber auch um hier zu leben und zu arbeiten.

 

Oft ist es vielen nicht bewusst, dass sie selbst wenn sie in Deutschland Steuern zahlen, ebenfalls auch hier in Spanien steuerpflichtig sind. Dies betrifft sowohl residente als auch nicht-residente Ausländer. Eine ausführliche Aufstellung der in diesem Zusammenhang anfallenden Steuern finden Sie in unseren nebenstehenden Hinweisen.  

 

Zahlen Sie Ihre Steuern nicht, so kann dies vielleicht ein paar Jahre “gut gehen”. Sobald jedoch die spanische Steuerbehörde davon erfährt, werden hohe Nachzahlungen von Ihnen verlangt, und darüberhinaus auch schwere Strafen auferlegt. So kann bspw. wegen einer bestehenden Steuerschuld Ihr Haus gepfändet werden. 

 

Die Verwaltungsbehörden in Spanien funktionieren etwas anders als die in  Deutschland, und hier in Spanien riskieren Sie, aufgrund einer relativ geringen Steuerschuld schon die Versteigerung Ihres Eigentums. Dabei kann es sogar vorkommen, dass dies während Ihrer Abwesenheit und  ohne Ihre Kenntnis von statten geht.

 

 

  1.  Vorteile von in Spanien aufgesetzten Testamenten 

 

Die beiden  Hauptvorteile eines in Spanien aufgesetzten Testaments sind, dass es mit etwa 300,00 € - 350,00 € zum  Ersten wesentlich kostengünstiger ist als in Deutschland. Zum Zweiten haben die Erben, wenn der Erbfall eingetreten ist, es hier vor Ort wesentlich einfacher ihre Ansprüche durchzusetzen. Es sind keine notariellen Beglaubigungen, Übersetzungen mehr notwendig, die konstenintensiv und zeitaufwendig sind. Auch sollten Sie bedenken, dass Sie in Spanien grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten die anfallende Erbschaftssteuer zu bezahlen haben.

 

Darüberhinaus ist es auch, besonders aus Kostengründen, empfehlenswert, vor einem spanischen Notar ein Testament, in deutscher und spanischer Sprache, über den in Deutschland gelegenen Nachlass aufsetzen lassen. Für weitere Informationen möchten wir auch hier auf unsere nebenstehenden Hinweise zum Aufsetzen eines Testamen verweisen.

 

 

  1. Informationen aus den Medien

 

Nur ein kurzer Hinweis sei bezüglich der Glaubwürdigkeit und Seriösität von Informationen aus Nachrichten, Fernsehen und Zeitungen, und auch Büchern, die speziell an deutsche Ausländer in Spanien gerichtet sind, gegeben.  Oft sind es nur allgemeine, oberflächliche Informationen, die leider meist nur dazu dienen sollen bestimmte Produkte zu verkaufen. Daher sollten Sie diese immer aus einem  gesunden kritischen Blickwinkel betrachten, und sich im Zweifelsfall nicht darauf verlassen, sondern professionellen Rat einholen. 

 

 

  1. Bankgeschäfte

 

Im Zusammmenhang mit Bankgeschäften,  bspw. bei zu tätigenden Überweisungen von ihrem Konto, sei in Ihrem Interesse noch darauf hingewiesen, dass Sie sich aus Sicherheitsgründen vorab, von der Bank unbedingt die Höhe des einzuziehenden Betrages bestätigen  lassen sollten. 

 

 

 

 


ERBSCHAFT

TESTAMENT

VOLLMACHT

WICHTIGE ÜBERLEGUNGEN FÜR DIE ZUKUNFT

GERICHTLICHE STREITIGKEITEN

STEUERN IN SPANIEN FÜR NICHT- RESIDENTEN (ÜBERBLICK)

IMMOBILIENERWERB

Rückzahlung der Gewinnsteuer für in Spanien nicht-residente Verkäufer, die 35% Gewinnsteuer abzuführen hatten

IMMOBILIENVERKAUF in Spanien

Gesetzesänderungsentwurf zur Reform der Mehrwert-, Einkommens- und Gewinnsteuer

SCHEIDUNG

Vereinfachung der Dokumentation für Verbundene Geschäfte

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