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Die Honorare für unsere Tätigkeit berechnen wir nach vorheriger konkreter Vereinbarung  mit unseren Mandanten. Die Höhe des Honorars ist u.a. abhängig von Art und Umfang des jeweiligen Auftrages. Dabei legen wir im Sinne unserer Mandanten grossen Wert auf ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis.

 

Als grobe Orientierungshilfe, ausschliesslich für unsere Honorare, kann folgende Übersicht dienen. Dabei verstehen sich die angegebenen Beträge stets zzgl. 16 % MwSt. und evtl. anfallender Notargebühren:

 

- Erstberatung:                                                 In den überwiegenden Fällen ist die Erstberatung kostenlos, so, wenn der Fall einfach und überschaubar ist, und wir ihn  übernehmen. Anderenfalls werden von uns zwischen 60,00 € und 100,00 €, je nach Umfang und Schwiergkeit der Rechtssache, als Honorar angesetzt.

 

- Aufsetzen eines einf.Testaments:                         ca. 200,00 €

 

- Aufsetzen einer einf. Vollmacht:                    ca. 100,00 €

 

- Einfache Erbschaftsabwicklung:                         ca. 1.500,00 – 2.500,00 €

 

- Erwerb und Verkauf von Immobilien: Generell stellen wir 0,5% der Kaufsumme als Honorar in Rechnung; mindestens jedoch 1.800,00 €. Sollte der Kaufpreis sehr hoch sein, sind wir bereit den Prozentsatz in Absprache mit unserem Mandanten zu reduzieren.

 

- Gerichtliche Streitigkeiten: Hinsichtlich der Vertretung unserer Mandanten in gerichtlichen Verfahren setzen wir unsere Honorar in Abhängigkeit vom Umfang und Streitwert der Sache, nach vorheriger konkreter Vereinbarung mit unseren Mandanten fest. In manchen Fällen ist auch die Prozessführung mit einem geringen Mindestbetrag möglich.

 

- Buchhaltung für Gesellschaften: Für die Erhebung der Abrechnungsdaten, Führung der jährlichen Buchhaltung, Bilanzerstellung, und den Meldungen und Eintragungen ins Handelsregister berechnen wir etwa 1.500,00 € /pro Jahr.

                                                                      

 

- Gründung einer S.L.: Für die Gründung einer “Sociedad de responsibilidad limitada” (ähnlich wie deutsche GmbH) berechnen wir 1.800,00 €.

 

- Steuererklärung: Für die jährliche Steuererklärung vor der spanischen Steuerbehörde HACIENDA und die steuerliche Beratung der Nicht-Residenten in Spanien ist unser Honorar auf 185,00 €/ pro Jahr festgelegt. Dabei ist die gesamte Familie, also Ehegatte oder Partner miteingeschlossen.

 

 

 


ERBSCHAFT

TESTAMENT

VOLLMACHT

WICHTIGE ÜBERLEGUNGEN FÜR DIE ZUKUNFT

GERICHTLICHE STREITIGKEITEN

STEUERN IN SPANIEN FÜR NICHT- RESIDENTEN (ÜBERBLICK)

IMMOBILIENERWERB

Rückzahlung der Gewinnsteuer für in Spanien nicht-residente Verkäufer, die 35% Gewinnsteuer abzuführen hatten

IMMOBILIENVERKAUF in Spanien

Gesetzesänderungsentwurf zur Reform der Mehrwert-, Einkommens- und Gewinnsteuer

SCHEIDUNG

Vereinfachung der Dokumentation für Verbundene Geschäfte

VERABSCHIEDUNG DER VERMÖGENSTEUER

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